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Akademie Neustart
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Kirchstraße 5
40699 Erkrath
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Tel.: 0211 - 2614 1623
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Infos zum AVGS-Gutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur ist eine beliebte Förderung für Maßnahme-Angebote der beruflichen (Wieder-) Eingliederung nach § 45 SGB III.
Wer kann einen AVGS-Gutschein beantragen ?
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Bezieher von Arbeitslosengeld I
können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den AVGS-Gutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben Sie einen Rechtsanspruch auf Förderungs-Zusicherung.
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Bezieher von Arbeitslosengeld II
können nach dem Ermessen des Arbeitsvermittlers des Jobcenters / der Optionskommune den AVGS-Gutschein ohne Wartezeit erhalten.
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Nichtleistungsbezieher
wenn Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
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Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitssuchend
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Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
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Selbständige sowie Berufsrückkehrende
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Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
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Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften
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Der Weg zum AVGS-MAT-Gutschein !
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1. Coaching auswählen
Sie suchen sich ein passendes Angebot aus und kontaktieren uns. Wenn das Coaching zu ihnen passt, erhalten Sie von uns eine Bestätigung.
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2. AVGS-Gutschein beantragen
Kontaktieren Sie ihre/n Ansprechpartner/in bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und beantragen einen AVGS-MAT Gutschein. Diese prüft, ob Ihnen Ihr gewünschtes Coaching beruflich weiterhilft. Ist dieses der Fall wird Ihnen der AVGS-Gutschein ausgestellt.
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3. AVGS-Gutschein einlösen
Ihren ausgestellten AVGS-Gutschein können Sie bei uns einlösen. Wir bestätigen Ihrem Ansprechpartner/in in der Arbeitsagentur für Arbeit bzw. Ihren Jobcenter die Teilnahme an unserem Coaching. Sie erhalten im Anschluss einen Bewilligungsbescheid und wir können mit dem Coaching beginnen!
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