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Akademie Neustart

Kirchstraße 5

40699 Erkrath

Tel.: 0211 - 2614 1623

info@akademie-neustart.de

Infos zum AVGS-Gutschein

 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Jobcenter  oder der Arbeitsagentur ist eine beliebte Förderung für Maßnahme-Angebote der beruflichen (Wieder-) Eingliederung nach § 45 SGB III.

 

Wer kann einen AVGS-Gutschein beantragen ?

Bezieher von Arbeitslosengeld I

können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den AVGS-Gutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben Sie einen Rechtsanspruch auf Förderungs-Zusicherung.

Bezieher von Arbeitslosengeld II

können nach dem Ermessen des Arbeitsvermittlers des Jobcenters / der Optionskommune den AVGS-Gutschein ohne Wartezeit erhalten.

Nichtleistungsbezieher

wenn Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitssuchend 

  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche

  • Selbständige sowie Berufsrückkehrende

  • Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes

  • Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften

Der Weg zum AVGS-MAT-Gutschein !

1. Coaching auswählen

Sie suchen sich ein passendes Angebot aus und kontaktieren uns. Wenn das Coaching zu ihnen passt, erhalten Sie  von uns eine Bestätigung. 

2. AVGS-Gutschein beantragen
Kontaktieren Sie ihre/n Ansprechpartner/in bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und beantragen einen AVGS-MAT Gutschein. Diese prüft, ob Ihnen Ihr gewünschtes Coaching beruflich weiterhilft. Ist dieses der F
all wird Ihnen der AVGS-Gutschein ausgestellt.  

3. AVGS-Gutschein einlösen

Ihren ausgestellten AVGS-Gutschein können Sie bei uns einlösen. Wir bestätigen Ihrem Ansprechpartner/in in der Arbeitsagentur für Arbeit bzw. Ihren Jobcenter die Teilnahme an unserem Coaching. Sie erhalten im  Anschluss  einen Bewilligungsbescheid und wir können mit dem Coaching beginnen!

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